Wilsch IT-Services
  • LÖSUNGEN
    • HARDWAREWARTUNG
    • IT-MONITORING
    • MANAGED SERVICE
  • HERSTELLER
    • IBM Wartung
  • WIR
    • ÜBER UNS
    • IT-ANKAUF
    • PARTNER
    • REFERENZEN
    • NEWSLETTER
  • AKTUELLES
  • KONTAKT
  • Menü Menü

Die nächste CPU-Generation: Diese Möglichkeiten bietet der IBM Power10-Prozessor

27. August 2020/1 Kommentar/in Experten Blog /von Alexander Kühn

Gegen Ende nächsten Jahres, also 2021, soll die zehnte Generation des IBM Power Prozessors die Rechenzentren und Server dieser Welt erreichen. Seine Bezeichnung: IBM Power10.

Seine Daten: 

  • Strukturbreite: 7 Nanometer (Power9-CPU: 14 Nm)
  • Anzahl der Transistoren: 18 Milliarden (Power9: 8 Milliarden)
  • maximaler Arbeitsspeicher pro CPU: 4 Terabyte
  • maximale Kerne pro Prozessor: bis zu 30 (Power9: bis zu 22)
  • Anzahl der Threads pro dualem Chip: 240 Threads

Neben diesen sehr beeindruckenden Zahlen wartet der IBM Power10 Prozessor mit zahlreichen Funktionen und Merkmalen auf, die vor allem Cloud Service Provider und Rechenzentrumsbetreiber neue Möglichkeiten eröffnen sollen. Dazu zählen neue und verbesserte Speicherkonzepte genauso wie robuste und innovative Sicherheitsfeatures. Damit lassen sich vor allem Multi- und Hybrid-Cloud-Infrastrukturen besser schützen. Zu den neuen und verbesserten Features zählen im Einzelnen:

Schnelle und CPU-übergreifende Speicherverbindungen des Power10

Die PowerAXON-Schnittstelle, die einerseits mehrere Prozessoren miteinander und andererseits die CPU mit anderen Chips verbinden kann, weist eine Bandbreite von bis zu 1 Terabyte/Sekunde auf. Zudem beherrscht das Interface mehrere Protokolle, was zahlreiche Einsatzmöglichkeiten erlaubt. Darüber hinaus versteht sich PowerAXON Auf das sogenannte Memory Clustering. Damit kann jeder Prozessor auf die Speicherbereiche anderer Prozessoren zugreifen. Im Gegensatz zu vergleichbaren Techniken wie NVlink von NVIDIA sind damit Zugriffszeiten im Nanosekunden-Bereich möglich, was Datenzugriffe rein rechnerisch um den Faktor 1.000 erhöht (NVlink: Millisekunden).

Dahinter verbirgt sich eine Technik, die sich „Memory Inception“ nennt. Wie der Begriff schon vermuten lässt, sollen damit vor allem KI-basierte Anwendungen beschleunigt werden, indem sich wie dargestellt Speichercluster aufbauen lassen, die im Petabyte-Bereich angesiedelt sein werden. Das ist vor allem für datenintensive Machine-Learning-Methoden nützlich. Damit lässt sich laut IBM das maschinelle Lernen verbessern und beschleunigen.

Speicherbereiche von 4 Terabyte pro CPU-Sockel

Gleichzeitig unterstützt Power10 das Open Memory Interface (OMI). Damit lassen sich pro CPU-Sockel bis zu 16 Speicherbausteine vom Typ DDR5 ansprechen, woraus sich die maximale Ausbaustufe von 4 Terabyte ergibt, und das bei einem maximalen Datendurchsatz von 410 Gigabyte/Sekunde. Das wird vor allem datenintensive Anwendungen erheblich beschleunigen und eröffnet zahlreiche Anwendungsszenarien.

Transparente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Speichers

Interessant und innovativ sind auch die neuen und verbesserten Sicherheitsfeatures, mit denen der IBM Power10-Prozessor aufwartet. Dazu gehört beispielsweise die transparente RAM-Verschlüsselung TME (Transparent Memory Encryption). Damit sollen Daten besser geschützt werden können, die sich in nicht-flüchtigen Speicherbereichen befinden. Das wird helfen, logische Partitionen und Cloud-Container unangreifbarer machen.

Hierbei kommt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Einsatz, die den Zugriff von Speicherinhalten besser nach außen abschotten soll. Zudem will IBM mit dem Power10-Prozessor die Zahl der AES-basierten Verschlüsselungseinheiten vervierfachen. Damit kann die CPU deutlich schneller Daten verschlüsseln und ist gleichzeitig besser für künftige kryptografische Methoden gerüstet.

Power10-Prozessor ist partiell „Made in BaWü“

Schön am Power10-Prozessor (was auch für seine Vorgänger gilt) ist eine erhebliche Beteiligung des IBM-Forschungslabors im schwäbischen Böblingen. Dort kümmern sich die zuständigen Entwickler um Bereiche wie die Prozessorverifikation und -validierung. Zudem stammt die Speicherverschlüsselung aus dem IBM-Labor sowie andere logische Einheiten des Power10.

Möchten Sie weitere Informationen zu IBM Power 10? Dann melden Sie sich: Herr Selim Sahin, sahin@wits.gmbh, Tel. 089 4141608-56.

Wartung für IBM Power gesucht? Dann: IBM Power Wartung

https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/01/n-komm_partner_ibm2.jpg 200 300 Alexander Kühn https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/04/LOGO_WITS.jpg Alexander Kühn2020-08-27 11:30:382020-08-27 11:33:32Die nächste CPU-Generation: Diese Möglichkeiten bietet der IBM Power10-Prozessor

Wilsch IT-Services auf der POW3R

4. Mai 2020/0 Kommentare/in Experten Blog /von Alexander Kühn

Es ist die Fachmesse für IBM i. Am 5.5.20 und 6.5.20 ist dieses Mal alles anders. Zum ersten Mal findet die Messe POW3R in digitaler Form statt. Wir die Wilsch IT-Services sind mit am Start. Auf unserem digiteln Messestand zeigen wir Ihnen Videos zu IBM Power i Wartung, Managed Service und Monitoring. Verfolgen Sie auch unseren Vortrag zum Thema Digitalisierung mit der Microsoft Azure Cloud am 6.5. von 9:45 Uhr bis 10:25 Uhr.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.midrange-events.de/va/pow3r-digital/

https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/05/WITS-Messestand.jpg 1136 1920 Alexander Kühn https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/04/LOGO_WITS.jpg Alexander Kühn2020-05-04 09:34:172020-05-04 09:34:17Wilsch IT-Services auf der POW3R

Proaktives IT-Monitoring: Störungen entdecken, bevor Sie zum echten Problem werden

19. April 2020/0 Kommentare/in Experten Blog /von Alexander Kühn

Eine funktionierende IT-Landschaft ist in den meisten Unternehmen mittlerweile unerlässlich –das weiß auch die Wilsch IT-Services GmbH (WITS). Das Unternehmen mit Sitz in Grünwald ist seit über 15 Jahren im Bereich IT-Monitoring für IBM Power i und IBM Storage tätig. Mit dem neu angekündigten proaktiven IT-Monitoring hat WITS jetzt eine Lösung parat, mit der Sie unterschiedlichste Hardware und Software in Ihrem Unternehmen 365 Tage im Jahr monitoren können.

Schnelle Hilfe dank konsequentem Monitoring und Reporting

Mit dem IT-Monitoring von WITS überwachen Sie Hardware, Betriebssystemkomponenten und Applikationen oder auch komplexe serverübergreifende Abläufe. Dafür bezieht die Lösung Daten aus lokal installierten Agenten sowie über netzwerkbasierte Anfragen.

Aus diesen liest der Monitoring-Agent das jeweilige Inventory aus und legt die Reporting-Informationen zentral ab. Über das übersichtliche Web-Frontend sowie eine intelligente und individualisierbare Schwellwertüberwachung können diese Daten dann als Grafik, Diagramm oder tabellarisch dargestellt werden. Weitere Funktionen sind:

  • Berechnung komplexer SLAs und Verfügbarkeitsanalysen
  • Darstellung von Abhängigkeiten und Gesamtzuständen über mehrere Applikationen
  • Inventarliste aller Hardwaregeräte und Software im Monitoring

Zusammen mit der Datacenter-Wartung kann WITS sofort auf Fehler reagieren und direkt einen Techniker losschicken. So bleibt Ihnen das Öffnen eines Support Cases erspart und Ihnen ist schneller geholfen.

Auch für kleine Unternehmen geeignet

Das Besondere am proaktiven IT-Monitoring ist, dass es sich auch für kleine Unternehmen eignet. Denn Sie können das Monitoring bereits mit einem Server starten und bezahlen für diesen lediglich eine Gebühr von 5 Euro im Monat.

Es ist sowohl als Inhouse-Lösung als auch in der Cloud erhältlich. Unabhängig davon bestimmen Sie den gewünschten Servicelevel Ihren eigenen Bedürfnissen entsprechend.

Mehr Informationen auf der Website

Das neue Angebot aus dem Hause Wilsch ermöglicht es Ihnen, Hardware und Software im Unternehmen zu überwachen. Neben höchster Stabilität und Zuverlässigkeit sprechen auch die Flexibilität, Aktualität sowie konsequente Verschlüsselung der Daten für die Lösung.

Erfahren Sie mehr zu IT-Monitoring.

 

https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/02/N-KOMM-DMS-ECM-Teaser.jpg 200 300 Alexander Kühn https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/04/LOGO_WITS.jpg Alexander Kühn2020-04-19 20:37:312020-04-19 20:37:31Proaktives IT-Monitoring: Störungen entdecken, bevor Sie zum echten Problem werden

Wartungsvertrag – Was ist das eigentlich?

23. Oktober 2019/0 Kommentare/in Experten Blog /von Alexander Kühn

Lagert ein Unternehmen die Wartung seines EDV-Systems an einen externen Spezialisten aus, der sicherstellt, dass die IT einwandfrei funktioniert, gewartet und gepflegt wird, wird dazu ein Wartungsvertrag zwischen dem Unternehmen und dem entsprechenden IT-Dienstleister abgeschlossen.

Zu den zentralen Aufgaben, die IT-Profis dann übernehmen, gehören die Beseitigung von Störungen der EDVund der regelmäßige Check-up der verwendeten EDV-Systeme ihres Kunden.

Der IT-Dienstleister übernimmt im Rahmen eines Wartungsvertrags meist eine sogenannte Vollwartung, die sowohl die Instandhaltung, also die vorbeugende Wartung, als auch die Instandsetzung des EDV-Systems nach dem Auftreten eines Fehlers umfasst. Das zu erbringende Leistungspaket wird im Vertrag exakt beschrieben.

Wichtige Vertragsinhalte eines Wartungsvertrags

Der IT-Dienstleister wird mit seinem Auftraggeber flexibel darüber verhandeln, in welchem Umfang die Wartung erfolgt und ob die gesamte EDV oder nur ein Teilbereich, wie beispielsweise der Server, gewartet werden soll.

Es wird dann auch vereinbart, in welchen zeitlichen Abständen die Wartung erfolgt. Einige Unternehmen bevorzugen einen Service, der rund um die Uhr zur Verfügung steht.

Einige Aufgaben lassen sich ohne weitere Störung des regulären Geschäftsablaufs auch von den Rechnern des Dienstleisters mittels Fernwartung durchführen. Daher wird im Vertrag auch vereinbart, ob bestimmte Aufgaben nicht vor Ort im Unternehmen durchgeführt werden sollen.

Innerhalb des Wartungsvertrags können auch Sonderleistungen für einen Kunden vereinbart werden, die beispielsweise vorsehen, dass während einer Entstör- oder Reparaturmaßnahme dem Kunden ein Leihgerät zur Nutzung überlassen wird. Für derartige, ggf. auch besonders zu vergütende Leistungen, wird idealerweise im Rahmen des Vertrags auf eine Preisliste oder ein Berechnungsmodell verwiesen.

Üblicherweise bezieht sich ein Wartungsvertrag nur auf Hardware. Allerdings lässt sich die Wartung von Hardware nicht immer scharf von der Beseitigung von Störungen im Softwarebereich trennen. Für die Software wird im Bedarfsfall ein separater Service- bzw. Pflegevertrag ausgehandelt. Der Wartungsvertrag sollte also am besten explizit festgelegt, welche Leistungen sich auch auf die vom Kunden genutzte Software beziehen, wenn auch für deren Pflege Verantwortung übernommen werden soll.

Je konkreter ein Vertrag formuliert ist, desto aussagekräftiger und unmissverständlicher ist er für beide Vertragspartner und auch im Ernstfall einer juristischen Auseinandersetzung.

Festgehalten werden sollten daher nach Möglichkeit auch die zu erwartenden Reaktionszeiten, insbesondere auch die Beseitigungszeiten von Fehlern, mit denen ein Kunde zur rechnen hat.

Ideal ist für den Kunden natürlich, neben einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer auch eine Bearbeitungshöchstdauer auszuhandeln. Hier kann nur jeder IT-Dienstleister in Kenntnis der eigenen Kapazitäten wissen, welche Zusagen er gewissenhaft geben und einhalten kann.

Außerdem sollte im Vertrag vermerkt werden, für welche Störungen der IT-Dienstleister nicht aufkommt, beispielsweise im Fall eines mutwilligen Eingriffs in den Funktionsablauf der Hardware.

Der Vertrag sollte auch festlegen, dass der Kunde zu einer Mitwirkung verpflichtet ist. Es ist ratsam, festzulegen, dass Arbeiten am Netzwerk und der Hardware nur vom beauftragten Unternehmen erfolgen dürfen, dem dazu auch entsprechende Zugangsrechte zum Unternehmen eingeräumt werden sollten.

Die Höhe der Wartungspauschale ist frei verhandelbar. Der Vertrag regelt, wann die Wartungspauschale gezahlt werden muss. Oft wird jährlich im Voraus bezahlt, aber auch eine monatliche Zahlung oder Quartalszahlungen sind möglich. Neben den Zahlungsmodalitäten werden natürlich auch Vereinbarungen darüber getroffen, ob ein befristeter Vertrag, ggf. mit der Möglichkeit zur Verlängerung oder ein unbefristeter Vertrag zustande kommt.

Ist ein Haftungsausschluss möglich?

Die Haftung für Datenverluste aufgrund von Wartungsarbeiten am EDV-System im Wartungsvertrag auszuschließen, ist nicht möglich. Zwar ist der Kunde juristisch verpflichtet, täglich seine Daten zu sichern, der IT-Dienstleister, der die EDV-Anlage wartet, ist aber genauso verpflichtet durch ihn entstandenen Schaden zu ersetzen, sollte er diesen mindestens durch eine fahrlässige Pflichtverletzung hervorgerufen haben.

Welche Pflichten der Dienstleister auf sich genommen hat, ist wiederum der Leistungsbeschreibung des Wartungsvertrags zu entnehmen.

Zur Sicherheit des IT-Dienstleisters sollte daher zu Beginn von Wartungsarbeiten immer ein schriftlicher Hinweis an den Kunden ergehen, dass eine Datensicherung durchzuführen ist, damit sich sein Haftungsrisiko vermindert.

Gerne möchten Kunden in den vertraglich fixierten Leistungen auch pauschale Schadensersatzsummenfestschreiben. Mit diesen Pauschalbeträgen wird festgelegt, in welcher Höhe täglich Schadensersatzzahlungen zu leisten sind, wenn sich die Fehlerbehebung oder Wartungsarbeit über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert.

Ein derartiger pauschaler Schadensersatz wird aber im Falle eines höheren Schadens ohnehin nur als Mindestschaden betrachtet. Der Kunde hat also unabhängig von den unter Umständen vereinbarten pauschalisierten Schadensersatzsummen immer zusätzlich die Möglichkeit, einen höheren Gesamtschaden einzuklagen, wenn er diesen gegenüber dem IT-Dienstleister als Verursacher nachweisen kann.

Bei uns erhalten Sie Wartungsverträge über Hardwarewartung.

https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/01/n-komm-managed-security-01.jpg 200 300 Alexander Kühn https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/04/LOGO_WITS.jpg Alexander Kühn2019-10-23 18:39:592020-04-19 20:30:20Wartungsvertrag – Was ist das eigentlich?

Neue Servicenummer der Wilsch IT-Services GmbH

18. Juni 2019/0 Kommentare/in Experten Blog /von Alexander Kühn

Liebe Kunden,
Liebe Interessenten,

ab sofort erreichen Sie unsere Hotline unter folgender neuer Nummer:

Support Hotline 0721 – 3546066

Wir bitten Sie dies zu beachten.

Vielen Dank.

Ihr WITS-Team

 

https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/04/Logo_wilsch_RGB_ff5f00.png 481 1537 Alexander Kühn https://wits.gmbh/wp-content/uploads/2020/04/LOGO_WITS.jpg Alexander Kühn2019-06-18 15:28:082020-04-19 20:20:23Neue Servicenummer der Wilsch IT-Services GmbH

Neueste Beiträge

  • Die nächste CPU-Generation: Diese Möglichkeiten bietet der IBM Power10-Prozessor 27. August 2020
  • Wilsch IT-Services auf der POW3R 4. Mai 2020
  • Proaktives IT-Monitoring: Störungen entdecken, bevor Sie zum echten Problem werden 19. April 2020
  • Wartungsvertrag – Was ist das eigentlich? 23. Oktober 2019
  • Neue Servicenummer der Wilsch IT-Services GmbH 18. Juni 2019

Kategorien

  • Experten Blog

Archive

KONTAKT

Wilsch IT-Services GmbH
Bavariafilmplatz 8
82031 Grünwald
Deutschland
+49 (0) 89 41 41 608-00
+49 (0) 89 41 41 608-25
info@wits.gmbh

LEISTUNGEN

Hardwarewartung
IT-Monitoring
Managed Service

WIR

Über Uns
n-komm GmbH
IT-Ankauf
Partner
Referenzen

© Wilsch IT-Services GmbH 2020 - Enfold WordPress Theme by Kriesi
  • Impressum
  • Datenschutzangaben
Nach oben scrollen